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BB 2024, 1922
 
OLG Frankfurt a. M.: Zumutbarkeit der Kostenaufbringung für wirtschaftlich Beteiligte

Der Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgläubigerin ist die Kostenaufbringung gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht grundsätzlich unzumutbar.

BB 2024, 1922

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