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BB 2019, 2049
 
OLG Düsseldorf: Anordnung des BKartA gegen Facebook vorläufig außer Vollzug gesetzt

Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 26.8.2019 – VI-Kart 1/19 (V) – die aufschiebende Wirkung der Beschwerden des Facebook-Konzerns angeordnet. Diese Beschwerden richten sich gegen Beschränkungen, die das Bundeskartellamt Facebook bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt hat (s. dazu PM BKartA vom 7.2.2019).

BB 2019, 2049-2050

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