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BB 2017, 628
 
LAG Berlin-Brandenburg: Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE auf Antrag von ver.di

Das LAG Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE für unzulässig gehalten und damit die Entscheidung des ArbGs Berlin (Pressemitteilung Nr. 28/16 vom 04.07.2016) bestätigt.

BB 2017, 628-629

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