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BB 2008, 105
 
LAG Schleswig-Holstein: Ausschlussfrist nach BAT/TVöD

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 8.11.2007 – 3 Sa 272/07: Zur Wahrung der die schriftliche Geltendmachung verlangenden Ausschlussfrist des § 70 Satz 1 BAT/37 Satz 1 TVöD muss dem Arbeitgeber mindestens ein urheberrechtlich dem Anspruchsteller zuzuordnendes anspruchsbegründendes Schriftstück vorgelegen haben und beim Arbeitgeber in irgendeiner Form verbleiben.

BB 2008, 105

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