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BB 2017, 1473
 
Im Blickpunkt

Der Bundestag hat am 1.6.2017 das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Das Wettbewerbsregister soll zur Korruptionsprävention und zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität bei öffentlichen Aufträgen beitragen. In Zukunft sind Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen ab einem Auftragswert von 30 000 Euro beim Register nachzufragen, …

BB 2017, 1473

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