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BB 2020, 361
 

Im Blickpunkt

Abbildung 15

“Der Reifegrad innerbetrieblicher Kontrollsysteme zur Erfüllung der Steuerpflichten (Tax Compliance Management Systeme, Tax CMS) ist in deutschen und global agierenden Unternehmen häufig noch gering ausgeprägt. Die meisten Befragten in Deutschland haben noch kein Tax CMS-Projekt abgeschlossen.” Dies sind zwei der Kernergebnisse einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) zum Stand der Implementierung von Tax Compliance Management Systemen in Unternehmen, wie es in ihrer diesbezüglichen PM vom 29.1.2020 heißt. PwC habe dazu mehr als 150 Einzelgesellschaften und Konzerne aus 15 Branchen befragt. Fast zwei Drittel der befragten Unternehmen (62 %) bezifferten den Reifegrad ihres Tax CMS auf höchstens 50 %. Demgegenüber gingen nur 22 % der Befragten von einem Reifegrad von 70 % und mehr aus. Lediglich ein Prozent der Umfrageteilnehmer sieht sich bei 100 %. “Tax Compliance ist ein Thema des gesamten Unternehmens. Sie kann nur sinnvoll erreicht werden, wenn die steuerliche Datenqualität bereits an der Quelle sichergestellt wird. Konkret heißt das: Bereits bei der Anbahnung und Erfassung einer Transaktion sollte die Tax Compliance mitgedacht werden. Derzeit ist es häufig eine rückwirkende Fehlersuche der Steuerabteilung – eine aufwendige Detektivarbeit, die stark verringert werden kann”, meint Marinus Eßer, Partner, Leiter Prozessautomatisierung & Compliance Tax & Legal bei PwC Deutschland. Nachholbedarf hätten viele Unternehmen auch beim Nachweis, dass sie die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erfüllen. So hätten insgesamt 80 % der Befragten angegeben, dass noch nicht für jedes (45 %) bzw. für gar kein (35 %) steuerrelevantes Datenverarbeitungssystem eine GoBD-Verfahrensdokumentation vorliegt. – Welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um die steuerrelevanten IT-Systeme compliant zu halten, erläutert Hafner in seinem Beitrag “Neue GoBD: Kommt jetzt die Finanzverwaltung 4.0?” in diesem Heft; im Ressort Steuerrecht beschäftigen sich Bleckmann/Hacker mit dem Thema “Tax Compliance Management und Digitalisierung in Umsatzsteuer und Zoll”.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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