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BB 2025, 1025
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die EU-Kommission hat ihren zweiten Jahresbericht über das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) veröffentlicht (vgl. PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 25.4.2025). Der Bericht beschreibe die Maßnahmen, die von Januar bis Dezember 2024 ergriffen wurden, um den DMA wirksam durchzusetzen und um Fairness und Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Binnenmarkt zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehörten Entscheidungen zur Benennung der Gatekeeper (Torwächter), Dialoge mit Gatekeepern und Dritten über bessere Lösungen zur Einhaltung der Vorschriften sowie die Einleitung von Spezifikationsverfahren und Untersuchungen wegen Nichteinhaltung gegen Gatekeeper, sofern dies erforderlich war. Darüber hinaus gebe der Bericht einen Überblick über die von den Gatekeepern vorgelegten Informationen über ihre beabsichtigten Zusammenschlüsse und ihre geprüfte Beschreibung der Techniken zur Erstellung von Verbraucherprofilen. Der Bericht beschreibe auch die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der Kommission und den nationalen Behörden, um eine kohärente, wirksame und komplementäre Durchsetzung zu gewährleisten. Schließlich fasse der Bericht die Tätigkeiten zusammen, die 2024 von der Hochrangigen Gruppe für digitale Märkte durchgeführt wurden, die sich aus den im DMA genannten europäischen Gremien und Netzwerken zusammensetzt. Vgl. zu den von der EU-Kommission am 23.4.2024 verhängten Geldbußen gegen Apple und Meta auch die Meldung in diesem Wochenüberblick (S. 1026) sowie insgesamt zum DMA Brauneck, BB 2024, 2115 ff. und Weinert/Lange-Schlüter, BB 2025, 515 ff.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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