Im Blickpunkt
Im letzten Jahr verunsicherte der EuGH mit seinem Urteil zur verpflichtenden Einführung eines Systems, das zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit geeignet ist. Die Politik hat sich bisher eher zurückhaltend geäußert – man wolle unnötigen Bürokratiemehraufwand vermeiden und prüfe vorerst, ob das deutsche Recht eine Umsetzung des Urteils überhaupt erfordere (so Arbeitsminister Hubertus Heil). Diese Prüfung fiel zugunsten einer Neuregelung des deutschen Arbeitsrechts aus (ZEIT online vom 13.1.2020). Das BMAS sitze nun an der Vorarbeit zur Umsetzung des Urteils, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Eine solche solle jedoch nicht das ganze Arbeitszeitrecht auf den Kopf stellen, lediglich einzelne Anpassungen seien vorgesehen. Mit der Entscheidung des EuGH kamen jedoch auch Grundsatzfragen auf, wie zum Beispiel, ob das Vertrauensarbeitszeitmodell nach europäischem Verständnis überhaupt rechtmäßig sei. Ob die Novelle Antworten auf diese Fragen geben wird, bleibt abzuwarten – aus den bisherigen Reaktionen der Politik lässt sich wohl eher ein Negativtrend ableiten. Erfahrungsgemäß wird es mit der Umsetzung jedoch noch einige Zeit dauern. Vorab können sich interessierte Leser und Leserinnen am 2.4.2020 in den Räumen der dfv Mediengruppe in Frankfurt am Main über die relevanten Problematiken auf der BB-Fachkonferenz “Arbeitszeit 2020 im Lichte der EU” informieren. Dort werden namhafte Vertreter der Branche sowie Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsvertreter Lösungsvorschläge darbieten. Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Verlags unter www.veranstaltungen.ruw.de.
Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht