Im Blickpunkt
Am 11.7.2014 hat der Bundesrat die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, führte in ihrer Rede im Bundesrat die Ziele der Gesetzesnovelle auf: “Diese schaffe einen verlässlichen Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien, senke die Kosten des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren, führe diese an den Markt heran und verteile Förderkosten so, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den energieintensiven Industrien in Deutschland erhalten blieben.” Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass die EEG-Reform wie geplant am 23.7.2014 von der EU-Kommission nach vorangegangener Einigung genehmigt wird (vgl. dazu BB 2014, 1665). Durch die Reform kommen wichtige Veränderungen auf die Unternehmen in Deutschland zu, die bislang ihre Ausgaben für die EEG-Umlage nach den §§ 40 ff. EEG 2012 begrenzen konnten. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies auch künftig noch möglich sein wird, haben Vollstädt/Bramowski in BB 2014, 1667 ausgeführt. Die EEG-Umlage 2012 hat jüngst der BGH mit Urteil vom 25.6.2014 – VIII ZR 169/13 – für verfassungsgemäß erklärt (vgl. dazu die Meldung auf S. 1730 in diesem Heft).
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht