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BB 2020, 597
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Es ist ruhig geworden um die Berichterstattung über den Kauf der Daten aus den Panama Papers, den Paradise Papers, den Swiss Leaks, den Offshore Leaks, den Bahamas Leaks und den Zypern Leaks durch das BKA. Auskunft über die Kosten oder Art des Erwerbs erteilt die Bundesregierung nicht. Interessanterweise wird argumentiert, dass bei Preisgabe dieser Informationen eine Gefahr für Informanten bzw. Mittelsmänner entstünde, da entsprechende Geldflüsse mit geheimdienstlichen Mitteln nachzuverfolgen seien; dabei wird auf die Morde an investigativen Journalisten in der Slowakei und auf Malta verwiesen, womit eine Skepsis selbst europäischen Diensten gegenüber zum Ausdruck gebracht wird. Bisher sind das BKA und die OFD Frankfurt/Main, die bei der Auswertung kooperieren, auf Informationen zu ca. 1 500 Offshore-Gesellschaften sowie einer Vielzahl natürlicher Personen gestoßen. Dabei sind Daten auf der Grundlage von Auskunfts- und Rechtshilfeersuchen in ca. 400 Fällen an verschiedene nationale und internationale Strafverfolgungsbehörden geliefert worden. Derzeit sind 16 Personen beim BKA und vier Personen aus der hessischen Finanzverwaltung mit der Bearbeitung betraut. Die bisherigen Ermittlungsverfahren haben zu einer vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten i. H. v. 4,5 Mio. Euro und einem steuerlichen Mehrergebnis von 3 Mio. Euro geführt. Informationen zu der Anzahl der Verdachtsmomente oder zur Terrorismusfinanzierung erteilt die Bundesregierung ebenso wenig wie Informationen zu den durchgeführten Razzien oder eröffneten bzw. abgeschlossenen Straf- oder Steuerverfahren. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nach eigenen Aussagen nicht.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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