Im Blickpunkt
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat unter www.wpk.de/ki/ Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Wirtschaftsprüferpraxis veröffentlicht. Sie sollen es laut einer PM der WPK vom 11.2.2025 Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern erleichtern, mit künstlicher Intelligenz umzugehen und weiter für das Thema sensibilisieren. Künstliche Intelligenz (KI) werde in der Wirtschaftsprüfung zunehmend wichtiger, oft unbemerkt in Hintergrundprozessen. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sollten sich mit dieser Entwicklung auseinandersetzen, um Chancen zu nutzen und Risiken zu meiden. Dazu erkläre WPK-Präsident Andreas Dörschell: “Der Umfang des KI-Einsatzes hängt unter anderem von der jeweiligen Auftragsart und vom Digitalisierungsstand ab. Ohne klare Regelungen drohen Auftragsverluste oder unsachgemäßer KI-Einsatz von Mitarbeitern. Die Nutzung von KI-generierten Ergebnissen setzt voraus, dass der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer deren Verlässlichkeit beurteilen kann. Ein Grundwissen über KI und ihre Risiken ist essenziell, detaillierte technische Kenntnisse sind zumeist aber nicht erforderlich. Sollte der Mandant künstliche Intelligenz in prüfungsrelevanten Bereichen einsetzen, kann es jedoch notwendig sein, Experten einzubinden. Die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers bleibt trotz KI-Einsatzes unverändert. Wichtig ist auch, dass beim Einsatz von künstlicher Intelligenz sämtliche Berufspflichten zu beachten sind, denn die gelten technologieunabhängig. Die Praxisleitung muss über die Nutzung von KI entscheiden. Sofern ihr Einsatz zugelassen wird, sind klare Regelungen zu schaffen und in das Qualitätssicherungssystem zu integrieren.” Die Fragen und Antworten seien vom Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK erarbeitet und vom Vorstand der WPK genehmigt worden. Das Dokument werde nach Bedarf weiterentwickelt. – Mit der Verwendung von KI-Agenten im Rechnungswesen beschäftigt sich in dieser Ausgabe der Beitrag von Toggwyler/Rautzenberg/Hahn. Er untersucht Einsatzmöglichkeiten und gibt Hinweise für die unternehmensinterne Überwachung sowie die externe Prüfung durch Abschlussprüfer.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft