Im Blickpunkt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seinen Jahresbericht 2024 vorgelegt. 2024 haben die elf Senate des BFH insgesamt 1 936 Verfahren erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle betrug 1 744. Der Gesamtbestand an unerledigten Verfahren lag zum Ende 2024 bei 1 513 Fällen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller Arten von Verfahren betrug 2024 bei zehn Monaten, mithin einen Monat weniger als 2023. Bei Revisionsverfahren betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer 2024 23 Monate, gegenüber 25 Monaten im Jahr 2023. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden blieb die Verfahrensdauer bei neun Monaten. Die Ergebnisquote aller Verfahren zugunsten der Steuerpflichtigen fiel von 2024 17 % auf 16 %. Von 1 674 Entscheidungen obsiegten in 273 Entscheidungen die Steuerpflichtigen. Bezogen auf Revisionen, lag die Quote ebenso wie im Vorjahr bei 44 % und bei den Nichtzulassungsbeschwerden bei 14 % gegenüber 15 % im Vorjahr. Mündliche Verhandlungen fanden 2024 in 181 Verfahren statt, bezogen auf die Gesamtfallzahl von 1 654, also 11 %. Zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung wurden 249 Entscheidungen, also 15 % bestimmt. Die unerledigten Verfahren entfallen mit je einem Verfahren auf die Jahre 2019 und 2020, 18 Verfahren auf das Jahr 2021, 103 auf das Jahr 2022 und 323 auf das Jahr 2023. Sämtliche Senate des BFH sind 2024 vollständig besetzt worden. Die Unterstützung der Senate durch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stieg 2024 um zehn Personen, die größtenteils für zwei Jahre aus den Ländern abgeordnet wurden und im Wesentlichen als Richterinnen und Richter am Finanzgericht tätig waren.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht