R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
BB 2020, 2537
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Am 23.10.2020 haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) in die Anhörung der zu beteiligenden Verbände und Fachkreise gegeben. Gerhard Ziegler, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), sagt zu dem Referentenentwurf (PM WPK vom 28.10.2020): “Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Richtigkeit der Rechnungslegung von Unternehmen sicherzustellen und das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt dauerhaft zu stärken. In diesem Sinne ist es gut, die unternehmensinternen Kontrollen durch die Pflicht zur Errichtung eines Prüfungsausschusses bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zu stärken. Zielführend ist auch, dass nun Behörden benannt werden sollen, an die sich Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse wenden können, wenn in der Prüfung Unregelmäßigkeiten erkennbar werden. Dies entspricht einer Forderung der WPK. Demgegenüber gehen die zur Regulierung der Abschlussprüfung vorgesehenen Maßnahmen weitgehend am Ziel des Gesetzentwurfs vorbei, einen vergleichbaren Fall wie Wirecard zukünftig zu verhindern. Stattdessen werden sich Negativwirkungen wie massive Konzentrationseffekte im Wirtschaftsprüfungsmarkt ergeben, die niemand will. Wirecard ist ein Einzelfall, ohne Zweifel ein dramatisches Ereignis für die deutsche Wirtschaft. Erforderlich ist eine ganzheitliche Lösung, die von der Erstellung des Jahresabschlusses über dessen Prüfung bis zur Strafverfolgung an unterschiedlichen Stellen ansetzt. Vorschläge in diesem Sinne gibt es. Flankierend sollte die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers gelockert und die Aufsicht über Abschlussprüfer besser strukturiert werden. Allem voran sollte die Position des Abschlussprüfers seinem Amt angemessen gestärkt werden.” Die ausführliche PM mit Stellungnahmen zu den Einzelvorschlägen Rotation, Trennung von Prüfung und Beratung sowie Haftungsverschärfung finden Sie unter www.wpk.de. Die WPK hat zu den vorgesehenen HGB-Änderungen eine Lesefassung erstellt, die ebenfalls dort abrufbar ist.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
stats