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BB 2025, 469
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Die Abgeordnete Dr. Gesine Lötzsch fragte die Bundesregierung, ob es einen Zusammenhang zwischen der Zunahme der Anzahl von Milliardären in Deutschland und der Steuerpolitik der Bundesregierung gäbe, und falls ja, welchen. In der Antwort der Bundesregierung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 7.2.2025 heißt es, dass der Anstieg der Anzahl von Milliardären in Deutschland viele Ursachen habe. Neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die es erlaubten, Werte zu schaffen, seien die Steuervorschriften nur ein Aspekt von vielen. Eine ausgewogene Steuerpolitik müsse sicherstellen, dass sowohl der unternehmerische Erfolg als auch die soziale Gerechtigkeit gefördert werde, was derzeit durchaus gelänge. Über die Einkommensbesteuerung und die Erbschaftsteuer werde Einfluss auf die Vermögenskonzentration genommen. Für Arbeitseinkommen liege der Spitzensteuersatz bei 45 %, was bedeute, “dass sehr hohe Einkommen einen deutlich höheren Teil ihres Einkommens an Steuern zahlen als niedrige Einkommen”. Dagegen werden Kapitaleinkünfte in Deutschland pauschal mit 26,375 % besteuert. Dies könne dazu führen, “dass sehr Reiche, die hauptsächlich von Kapitalerträgen leben, eine geringere Steuerlast haben als bei einer progressiven Besteuerung aller Einkunftsarten. Aber bei der Bewertung des Abgeltungsteuersatzes müsse jedoch das gesamte Belastungsniveau, also auch die steuerliche Vorbelastung auf Unternehmensebene berücksichtigt werden. Zudem dürften tatsächliche Werbungskosten nicht abgezogen werden, sondern die Berücksichtigung erfolge mit dem Sparer-Pauschbetrag von 1 000 Euro. Bei der Erbschaftsbesteuerung müsse die Balance zwischen fiskalischen Interessen und dem Erhalt von Produktionskapazitäten und Arbeitsplätzen gehalten werden. Insbesondere die Verschonungsregelungen des Betriebsvermögens gingen auf die politische Entscheidung zurück, dass die Sicherung der in den übergehenden Unternehmen vorhandenen Beschäftigung, der Erhalt der Unternehmensstrukturen insbesondere der mittelständischen und inhabergeführten Familienunternehmen in Deutschland und die Erleichterung von Unternehmensnachfolgen zentrale Reformziele gewesen seien.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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