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BB 2020, 469
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung nimmt Jahr für Jahr an Bedeutung zu. Dies haben auch die Koalitionsparteien erkannt und in den Koalitionsvertrag einen Prüfvermerk aufgenommen (Rn. 2857–2858), der zum Ziel hat, die steuerliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung attraktiver zu machen. Die Regierungsparteien haben zu diesem Zweck vorgeschlagen, den steuerfreien Höchstbetrag nach § 3 Nr. 39 EStG von derzeit 360 Euro auf 720 Euro anzuheben. Diese Pläne sorgen zumindest bei einem Teil der Opposition, namentlich der FDP-Bundestagsfraktion, für Verwunderung, da sie das Vorhaben nicht für weitreichend genug hält. Sie hat einen Antrag “Eigentumsturbo – Mitarbeiterbeteiligung schnell durchsetzen” (BT-Drs. 19/14786) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dies hat offensichtlich die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Anlass genommen, ihrerseits mit dem Antrag “Mitarbeiterbeteiligung erleichtern – In Start-ups und etablierten Unternehmen” (BT-Drs. 19/15118) zu kontern. Beiden Parteien ist gemein, dass sie die Rahmenbedingungen in Deutschland für höchst unattraktiv halten, wodurch deutsche Unternehmen und dabei insbesondere Start-ups der digitalen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb stark benachteiligt seien. Immerhin befasste sich der Finanzausschuss in einer öffentlichen Anhörung am 27.1.2020 mit dem Thema. Dabei zeigte sich, dass angesichts der europäischen Entwicklungen die deutsche Änderung des Freibetrags noch nicht einmal als ambitioniert bezeichnet werden kann. In anderen EU-Mitgliedstaaten betragen die Freibeträge 1 200 Euro (Niederlande), 3 000 Euro (Österreich), 2 100 Euro (Italien) und 3 200 Euro (Ungarn). Aber gemessen an diesen Beispielen sind auch die Vorschläge der Opposition kaum konkurrenzfähig. Die FDP will den Freibetrag staffeln von 500 Euro zum 1.1.2020 auf 1 000 Euro zum 1.1.2021 und auf 1 500 Euro zum 1.1.2022. Langfristig sei eine Steigerung auf 5 000 Euro beabsichtigt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen dagegen die Erhöhung des Freibetrags beim Erhalt von Mitarbeiterbeteiligungen in jungen, innovativen Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU und dem INVEST-Programm unterstützen und auf 5 000 Euro anheben. Für die sonstigen Unternehmen wird angeregt, den Freibetrag beim Erhalt von Mitarbeiterbeteiligungen sukzessive ebenfalls spürbar steigen zu lassen.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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