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BB 2025, 2344
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hatte am 29.7.2025 Entwürfe des überarbeiteten Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) veröffentlicht. Am 29.9.2025 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) seine Stellungnahme zu den unter www.efrag.org abrufbaren Konsultationsentwürfen über den dafür vorgesehenen Online-Fragebogen an die EFRAG übermittelt. Neben den detaillierten Rückmeldungen auf Ebene der Berichtsanforderungen hat das DRSC zentrale Inhalte seiner Stellungnahme in einem Anschreiben an die EFRAG zusammengefasst. Gemäß der diesbezüglichen Meldung des DRSC vom 30.9.2025 spricht es sich darin z. B. für weitere Klarstellungen beim Grundsatz der Fair Presentation aus, um die bestehenden Unsicherheiten bezüglich des Verständnisses dieses Konzepts im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu adressieren. Es befürworte die Betonung des Wesentlichkeitsgrundsatzes auf Informationsebene. Allerdings seien Anpassungen erforderlich. So sollte das Konzept der Entscheidungsnützlichkeit von Informationen für alle Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung leitend für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Informationen sein. – Bereits am 25.9.2025 hatte das DRSC seine unter www.drsc.de abrufbare finale Analyse der Vorschläge der EFRAG zur Überarbeitung des ESRS Set 1 veröffentlicht (www.drsc.de vom 25.9.2025). Die Befassung mit den Vorschlägen zur Überarbeitung der ESRS habe gezeigt, dass zwar deutliche strukturelle und inhaltliche Verbesserungen erzielt werden konnten, jedoch wesentliche Konzepte noch nicht ausreichend klar und verständlich sind (s. o.). Zudem deuteten die ersten Analysen der Vorschläge durch die Praktiker zum einen darauf hin, dass auch die vereinfachten ESRS insbesondere bei Unternehmen der ersten Welle zunächst mit (erneutem) Implementierungsaufwand verbunden sein werden und etablierte Prozesse in vollem Umfang beibehalten werden müssen. In den vergangenen Wochen habe das DRSC, unterstützt durch den Austausch mit Praktikern, die Vorschläge des Konsultationsentwurfs analysiert (s. dazu auch die untenstehende Meldung zur gemeinsamen Veranstaltung von EFRAG und DRSC). Dabei sei eine Reihe von Vorgaben in den Konsultationsentwürfen identifiziert worden, die zu erhöhtem Aufwand für die Ersteller führen könnten. In diesem Zusammenhang seien insbesondere zusätzliche Datenpunkte und die Erweiterung bestehender Anforderungen zu nennen. – Zur ESRS-Überarbeitung s. auch die untenstehenden Meldungen zu den diesbezüglichen Stellungnahmen des Deutschen Aktieninstituts (DAI), der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie den Aufsatz von Müller/Warnke auf S. 2346 ff. in diesem Heft.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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