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STB 2009, 298
BFH 
Hofladen oder räumlich vom Hof getrenntes Handelsgeschäft als Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebs oder als selbstständiger Gewerbebetrieb – Absatz zugekaufter Fremdprodukte – Zukaufsgrenzen ([unbekannt] vom 25.03.2009, IV R 21/06)

Eine auf dem Hof befindliche Verkaufsstelle oder ein auf dem Hof befindliches Handelsgeschäft (Hofladen) und ebenso das räumlich getrennte Handelsgeschäft sind Bestandteile des landwirtschaftlichen Betriebs, wenn darin ausschließlich Eigenprodukte vertrieben werden.

BFH, StB 2009, 298 ([unbekannt] vom 25.03.2009, IV R 21/06)

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