Gewinn aus insolvenzrechtlich freigegebenem Grundstück ist gesondert festzustellen (Urteil vom 14.05.2013, 11 K 1015/11 F)
FG Münster, BB 2013, 1649-1650 (Urteil vom 14.05.2013, 11 K 1015/11 F)
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