Gesellschaft, die eine Aktienoption ausgibt, kann den Veräußerungspreis im Ausübungsjahr der Option oder am Ende der Optionslaufzeit verbuchen (Urteil vom 15.06.2017, C-444/16)
EuGH, BB 2017, 1777 (Urteil vom 15.06.2017, C-444/16)
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