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BB 2014, 22
 
FG Köln: Keine Kfz-Steuerbefreiung für einen Unimog

Das FG Köln hat entschieden, dass ein Unimog keine Zugmaschine i. S. d. KfZStG ist und daher nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Ein Unimog “Universal-Motor-Gerät” sei ein universell einsetzbarer, allradgetriebener Kleinlastwagen und Geräteträger, der bei drei Sitzplätzen und einer Ladefläche mit Zuladungsmöglichkeit von 3000 kg auch der Beförderung von Personen und Gütern diene. …

BB 2014, 22

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