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BB 2014, 1364
OLG München 
Die Vertragsstrafe im Unternehmerverkehr (Urteil vom 14.11.2013, 23 U 2854/13)

Eine Klausel in AGB, die einen Lizenznehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung zur Zahlung der vereinbarten Garantiesumme als Vertragsstrafe verpflichtet, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Lizenznehmers dar.

OLG München, BB 2014, 1364 (Urteil vom 14.11.2013, 23 U 2854/13)

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