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BB 2016, 2582
 
BMF: DBA mit Armenien vom 29.6.2016

Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde am 29.6.2016 unterzeichnet. Es bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften beider Vertragsstaaten.

BB 2016, 2582

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