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BB 2018, 1601
 
BGH: Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags – kein Auskunftsanspruch über konkret gezogene Nutzungen der Bank

Der Darlehensnehmer, dem nach Widerruf seiner auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung als Rückgewährgläubiger die widerlegliche Vermutung zugutekommt, die Bank als Rückgewährschuldner habe aus Zins- und Tilgungsleistungen Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses gezogen, hat daneben aus § 242 BGB keinen Anspruch auf Auskunft über die von der Bank konkret gezogenen Nutzungen (Bestätigung von Senatsurteil vom 21. …

BB 2018, 1601-1602

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