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BB 2018, 449
 
BGH: Ärztebewertungsportal Jameda muss Profil einer Ärztin löschen

Nach § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Dies war vorliegend der Fall. Zwar hat der Senat bereits mit Urteil vom 23.9.2014 – VI ZR 358/13 (BGHZ 202, 242) für das von der Beklagten betriebene Bewertungsportal im Grundsatz entschieden, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit eine Bewertung der Ärzte durch Patienten zulässig ist. …

BB 2018, 449

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