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BB 2024, 1877
 
BFH: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer einzel- und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte – zur Bindungswirkung einer Einigung im Sinne des § 33 Abs. 2 GewStG

NV: Ist der Gewerbesteuermessbetrag zwischen einer einzelgemeindlichen Betriebsstätte und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte (Rohrleitungsnetz) nach dem Regelmaßstab der Arbeitslöhne nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu zerlegen, steht der mehrgemeindlichen Betriebsstätte ohne dort beschäftigte Arbeitnehmer kein Zerlegungsanteil zu.

BB 2024, 1877

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