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BB 2019, 981
 
BFH: Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei “total buy out”-Vertrag

Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i. S. eines “total buy out” gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt.

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