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BB 2020, 2612
 
BAG: Zur Benachteiligung einer Schwerbehinderten wegen der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch

Der öffentliche Arbeitgeber ist nach § 82 Satz 2 SGB IX in der bis zum 29. Dezember 2016 geltenden Fassung auch bei einer internen Stellenbesetzung verpflichtet, eine/n schwerbehinderte/n interne/n Bewerber/in, dem/der die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

BB 2020, 2612

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