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BB 2017, 691
 
BAG: Verwertung von Bildern einer verdeckten Videoüberwachung als Beweismittel

Die Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten setzt nach § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG Verdachtsgründe im Sinne eines durch konkrete Tatsachen belegten “Anfangsverdachts” voraus.

BB 2017, 691

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