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BB 2013, 1716
 
BAG: Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung – allgemeinverbindlicher Tarifvertrag und Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 1 Abs. 2a AEntG a. F. (jetzt § 8 Abs. 3 AEntG) kommt auch bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung zur Anwendung. Ein Verleiher, der ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG Arbeitnehmer an einen Betrieb des Baugewerbes zur Arbeitsleistung überlässt, schuldet der Sozialkasse des Baugewerbes deshalb nach Maßgabe von § 1 Abs. 2a AEntG a. F. Sozialkassenbeiträge.

BB 2013, 1716

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