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BB 2008, 105
 
BAG: Höhe der Vertragsstrafe bei Wettbewerbsverbot

Der achte Senat entschied in seinem Urteil vom 14.8.2007 – 8 AZR 973/06 – wie folgt: Eine vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingung verwendete Vertragsstrafenabrede ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unwirksam, wenn sie für jeden Fall der Zuwiderhandlung des Arbeitnehmers gegen ein Wettbewerbsverbot eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen vorsieht und gleichzeitig bestimmt, …

BB 2008, 105

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