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BB 2017, 2422
 
BAG: Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder – Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

Leiharbeitnehmer sind bei der Feststellung der für die Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke im Entleiherbetrieb nach § 38 Abs. 1 BetrVG mitzuzählen, wenn sie zu dem regelmäßigen Personalbestand des Betriebs gehören. Dies hat der Gesetzgeber mit § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG in der seit dem 1.4.2017 geltenden Fassung klargestellt.

BB 2017, 2422

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