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BB 2025, 1779
 
BAG: Vorruhestandsgeld – Benachteiligung wegen Teilzeit

Die Betriebsparteien verfügen bei der Ausgestaltung von Sozialplänen über Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume, die Typisierungen und Pauschalierungen einschließen. Dabei haben sie allerdings das Verbot des § 4 Abs. 1 TzBfG zu beachten, dem zufolge in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden dürfen (vgl. BAG 30. Januar 2024 – 1 AZR 62/23 –; Rn. 18).

BB 2025, 1779

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