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BB 2014, 1588
 
BAG: Jubiläumsgeld – Vollendung der Beschäftigungszeit

Dem Anspruch auf Jubiläumsgeld steht nicht entgegen, dass das Arbeitsverhältnis gleichzeitig mit Vollendung der erforderlichen Beschäftigungszeit endet. Der Beschäftigte kann das Jubiläumsgeld auch dann beanspruchen, wenn er bei Fälligkeit des Anspruchs (am “Jubiläumstag”) nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis steht.

BB 2014, 1588

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