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BB 2014, 1012
 
ArbG Berlin: Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

Das Arbeitsverhältnis eines Berufskraftfahrers kann aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden, wenn er sein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt. Dem steht eine Alkoholerkrankung des Berufskraftfahrers nicht entgegen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin durch Urteil vom 3.4.2014 entschieden.

BB 2014, 1012

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