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BB 2008, 1290
Beeken 
Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung (Urteil vom 06.11.2007, 1 AZR 862/06)

Für den Eintritt der Bindungswirkung nach § 559 Abs. 2 ZPO ist es nicht stets erforderlich, dass die einem Rechtsbegriff zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände konkret vorgetragen und festgestellt worden sind.

Beeken, BB 2008, 1290-1291 (Urteil vom 06.11.2007, 1 AZR 862/06)

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