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11.10.2021
Nachrichten
EuGH: Die Verträge verbieten es dem Rat nicht, vor dem Erlass des Beschlusses über den Abschluss des Übereinkommens von Istanbul durch die Union die „einstimmige Entscheidung“ der Mitgliedstaaten abzuwarten; ...
... der Rat darf das Verfahren zum Abschluss dieses Übereinkommens aber nicht dadurch ändern, dass er dessen Abschluss von der vorherigen Feststellung einer solchen „einstimmigen Entscheidung“ abhängig macht
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