Das BAG hat mit Urteil vom 10.6.2020 – 4 AZR 167/19 – wie folgt entschieden:
1. Die Tätigkeit eines Übersetzers mit einschlägiger abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung erfüllt das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 3 Teil III Abschnitt 16 Unterabschnitt 4 TV EntgO Bund, wenn er ...