Das BAG hat mit Urteil vom 19.12.2019 – 8 AZR 511/18 – wie folgt entschieden:
1. Grundsätzlich schließt die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Ausgleich etwaiger infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretener Vergütungs- und Versorgungseinbußen im Wege des Schadensersatzes aus (Rn. 29).
2. Allerdings gibt es Fälle, in denen ...