Das BAG hat mit Urteil vom 19.12.2019 – 6 AZR 563/18 – wie folgt entschieden:
1. Ist der Streitgegenstand eines Hilfsantrags als ein Weniger im Streitgegenstand des Hauptantrags enthalten, kommt dem Hilfsantrag keine eigenständige Bedeutung zu. Ist die Klage nur im Umfang des „Hilfsantrags“ begründet, hat das Gericht ...