Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit dem Großherzogtum Luxemburg am 3.4.2020 die in der Anlage beigefügte Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom ...
Das FG Münster hat mit Urteil vom 21.2.2020 – 4 K 794/19 F - entschieden:
1. Zum Schluss der Veranlagungszeiträume 2011 und 2012 wird kein ausgleichsfähiger Verlust und kein verrechenbarer Verlust i. S. d. § 15b Abs. 1 S. 1, Abs. 4 EStG aus dem Betrieb des „Verwaltungsmodells I, BHKW 1 und 2, festgestellt, da kein Steuerstundungsmodell vorliegt.
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Am 25.3.2020 hat die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) das Bundesamt für Justiz und dem Bundesjustizministerium gebeten, mit Fristversäumnissen bei Offenlegungsfristen unbürokratisch umzugehen. Mitglieder