Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 30.08.2019 – 9 Sa 433/19 – wie folgt entschieden:
Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Befristung ist eine Rechtsmissbrauchskontrolle veranlasst, wenn die Gesamtdauer der vereinbarten Befristung acht Jahre übersteigt. Dies ist auch dann der Fall, wenn ...