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RdF-News
21.09.2015
RdF-News
EFRAG: Übernahmeempfehlung für IFRS 9

-tb- Am 24.7.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) die finale Version des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ veröffentlicht, der Regelungen zur Klassifikation und Bewertung von Finanzinstrumenten, Vorschriften zur Wertminderung aufgrund erwarteter Verluste und Neuerungen bei der Bilanzierung von Sicherungsinstrumenten beinhaltet (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-completes-reform-of-financial-instruments-accounting-July-2014.aspx). IFRS 9 ist für alle Geschäftsjahre beginnend ab dem 1.1.2018 verpflichtend anzuwenden und wird damit den ursprünglich maßgeblichen IAS 39 vollständig ablösen. Nun veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ihre offizielle Übernahmeempfehlung des Standards gegenüber der Europäischen Kommission (http://www.efrag.org/Front/n1-1540/EFRAG-Endorsement-Advice-on-IFRS-9-Financial-Instruments-.aspx). Da der neue Standard alle technischen Anforderungen für die Anwendung in der Europäischen Union erfüllt, empfiehlt die EFRAG dessen Übernahme grundsätzlich. Für Unternehmen, die im Versicherungsgeschäft tätig sind, spricht sich die EFRAG jedoch für eine zunächst freiwillige Anwendung aus, bis die derzeitige Überarbeitung der Regelung für Versicherungsverträge vollständig abgeschlossen ist. Das offizielle Schreiben an die Europäische Kommission stellt die EFRAG auf ihrer Internetseite zur Verfügung (http://www.efrag.org/files/IFRS%209%20endorsement/IFRS_9_Final_endorsement_advice.pdf).

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