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RdF-News
03.03.2014
RdF-News
BGH: Zur Frage der Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen gegen die beratende Bank gerichteten Schadensersatzanspruch

Der BGH hat mit Urteil vom 28.1.2014 - XI ZR 495/12 - entschieden:

a) Zur Frage der Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen gegen die beratende Bank gerichteten Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung an einem Medienfonds, wenn der Anleger entsprechend dem Fondskonzept nur einen Teil der Einlage eingezahlt und durch Verlustzuweisungen Steuervorteile erlangt hat, die oberhalb der tatsächlich geleisteten Einlage und unterhalb der Nominaleinlage gelegen haben.

b) Nimmt der Geschädigte im Rahmen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung eine Steuervergünstigung nach § 16 Abs. 4 EStG in Anspruch, muss er sich diesen Vorteil auf seinen Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.

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