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RdF-News
13.02.2019
RdF-News
Europäischer Rat: Vor den Verhandlungen mit dem Parlament Bestätigung des Standpunkts zur Finanzaufsicht

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, den Aufsichtsrahmen für europäische Finanzinstitute zu verstärken.

Der Rat hat seinen Standpunkt zu den Vorschlägen zur Überprüfung der Funktionsweise des derzeitigen europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) bestätigt. Er hat den rumänischen Vorsitz aufgefordert, so rasch wie möglich Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.

Das europäische System der Finanzaufsicht wurde 2011 eingerichtet und besteht aus

  • drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESA): der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Sie beaufsichtigen einzelne Sektoren und Institute und geben diesen Leitlinien an die Hand;
  • dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der das gesamte Finanzsystem überwacht und die Politik der EU im Bereich der Finanzstabilität koordiniert.

Nach der Finanzkrise hat die EU ihr Finanzsystem überholt, einschließlich der Art und Weise, wie es reguliert und beaufsichtigt wird. Sie hat ein einheitliches Regelwerk eingeführt, d. h. ein Paket von Verordnungen, das auf EU-Ebene vereinbart wurde und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU gilt; zudem hat sie die ESA eingerichtet. Diese Behörden spielen eine entscheidende Rolle im Hinblick auf die Gewährleistung gut regulierter, starker und stabiler Finanzmärkte in der ganzen EU. Sie tragen zur Entwicklung und konsequenten Anwendung des einheitlichen Regelwerks bei, lösen grenzüberschreitende Probleme und fördern damit die regulatorische und aufsichtliche Konvergenz.

Im September 2017 hat die Kommission ein Paket von Vorschlägen für eine Überprüfung der Aufgaben, Befugnisse, der Governance-Strukturen und der Finanzierung der ESA und des ESRB vorgelegt, um die Behörden an das veränderte Umfeld, in dem sie tätig sind, anzupassen. Darüber hinaus hat die Kommission im Oktober 2018 einen geänderten Vorschlag mit Bestimmungen zur Verstärkung der Rolle der EBA bezüglich der Risiken für den Finanzsektor durch Geldwäsche vorgelegt.

Der Rat prüft dieses Paket von Vorschlägen seit Oktober 2017 auf fachlicher Ebene.

In seinem Mandat schlägt der Rat Verbesserungen in Bezug auf das bestehende System für die aufsichtliche Konvergenz im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz, der Kohärenz und der Transparenz des Prozesses vor. Im Standpunkt des Rates sind einerseits neue Instrumente vorgesehen, beispielsweise die Ausarbeitung eines strategischen Aufsichtsplans auf EU-Ebene, andererseits sollen bereits vorhandene Mechanismen, wie z. B. Peer Reviews oder die Konsultation von Interessengruppen, gestärkt werden.

In der allgemeinen Ausrichtung wird zudem die bestehende Governance-Struktur überprüft. Es wird der Grundsatz gewahrt, dass Entscheidungen vom Rat der Aufseher zu treffen sind, wobei aber auch eine zentrale Rolle der nationalen zuständigen Behörden innerhalb der Governance-Struktur der ESA gewährleistet wird: Kein Beschluss wird gegen den Willen der Mehrheit der nationalen Aufsichtsbehörden gefasst, und das oberste Entscheidungsgremium der Behörde ist der Rat der Aufseher. Parallel dazu empfiehlt der Rat eine Stärkung der Rolle und der Befugnisse des Verwaltungsrates als wichtigstes Gremium zur Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse des Rates der Aufseher. Er sollte sich aus einem Vorsitzenden, sechs Mitgliedern des Rates der Aufseher und zwei hauptamtlichen Mitgliedern zusammensetzen, die aufgrund ihrer Verdienste, Managementfähigkeiten und Erfahrungen im Bereich der Finanzaufsicht ausgewählt werden. Der Vorsitzende und die hauptamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates sollten gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat rechenschaftspflichtig sein.

Im Hinblick auf das Finanzierungsmodell der Behörden hält der Rat in seinem Standpunkt im Wesentlichen am bestehenden System der Beiträge fest, die teils aus dem EU-Haushalt und teils von den zuständigen nationalen Behörden stammen. In der allgemeinen Ausrichtung wird der Beitragsschlüssel für die einzelnen zuständigen nationalen Behörden beibehalten, es werden jedoch Obergrenzen für den Beitrag aus dem EU-Haushalt eingeführt.

Im Zuge der Reform werden auch die Befugnisse aller drei ESA überprüft. Der Rat empfiehlt, dass der ESMA direkte Aufsichtsbefugnisse über kritische Benchmarks sowie über Dienste übertragen werden sollten, die konsolidierte Handelsdaten für alle mit Eigenkapitalinstrumenten und Nichteigenkapitalinstrumenten getätigten Geschäfte in der EU anbieten, die sogenannten "Bereitsteller konsolidierter Datenticker". Zudem schlägt der Rat vor, dass der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden gestärkt werden sollte und dass die ESA grenzüberschreitenden Tätigkeiten besser Rechnung tragen sollten.

Schließlich soll durch die Reform die Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) durch gezielte Änderungen verbessert werden. Der Rat will mit seinem Standpunkt die Rolle und die Zuständigkeiten des ESRB präzisieren, um die potenzielle Gefahr von Interessenkonflikten zwischen den verschiedenen Aufgaben der EZB im Bereich der Geldpolitik, der Aufsicht auf Mikroebene (SSM) und der Aufsicht auf Makroebene (ESRB) auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Am 10.1. hat der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Europäischen Parlaments seinen Bericht über die umfassende Überprüfung des Europäischen Systems der Finanzaufsicht angenommen.

Im Dezember 2018 haben die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter ein partielles Mandat für Verhandlungen über den Teilbereich der Bekämpfung von Geldwäsche des ESFS-Paket gebilligt.

Nachdem der Rat die allgemeine Ausrichtung bestätigt hat, können die beiden Gesetzgeber nunmehr die Trilog-Verhandlungen auf der Grundlage des vollständigen ESFS-Mandats aufnehmen, um eine Einigung in erster Lesung zu erzielen. Der erste Trilog wird voraussichtlich am 14.2. stattfinden.



(PM Europäischer Rat vom 12.2.2019)

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