BaFin: Veröffentlichung der finalen Fassung des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)
Das Rundschreiben wurde von Februar bis März 2019 zur Konsultation gestellt. Anschließend wurden die eingereichten Stellungnahmen mit Vertretern von Verbänden und Instituten im Rahmen eines Workshops besprochen und der finalisierte Entwurf des Rundschreibens dem Normenkontrollrat zur Freigabe vorgelegt.
Das Rundschreiben enthält Anforderungen an die Institute, etwa über Informationen, die bereitzustellen sind, und zu der notwendigen technisch-organisatorischen Ausstattung. Diese Anforderungen sind Voraussetzungen, um die Abwicklungsinstrumente der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente sowie der Gläubigerbeteiligung gemäß §§ 89 und 90 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) bzw. Art. 21 und 27 der Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO) zügig und präzise implementieren zu können.
(www.bafin.de)