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RdF-News
11.09.2014
RdF-News
EZB: Veröffentlichung der endgültigen Liste bedeutender Kreditinstitute

Die EZB hat die endgültige Liste der 120 bedeutenden Institute veröffentlicht, die ab dem 4.11. ihrer direkten Aufsicht unterstehen (http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2014/html/pr140904_2.en.html). Die EZB wird Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften, die auf oberster Konsolidierungsebene innerhalb der teilnehmenden Mitgliedstaaten als bedeutend eingestuft werden, künftig direkt beaufsichtigen. Nahezu 85 % der gesamten Bankaktiva des Euro-Währungsgebiets entfallen auf diese bedeutenden Kreditinstitute.

Die Beurteilung der Bedeutung erfolgte anhand der per Ende 2013 vorliegenden Geschäftszahlen der Banken, des Gesamtwerts ihrer Aktiva, ihrer Bedeutung für die Wirtschaft des Landes, in dem sie ansässig sind oder der EU insgesamt, des Umfangs ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten und der Frage, ob sie finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) beantragt oder erhalten haben.

Die Signifikanz der einzelnen Banken wird regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich nach Veröffentlichung der Ergebnisse für das gesamte Geschäftsjahr im Hinblick auf den Status überprüft. Im Fall von Fusionen wird eine Ad-hoc-Beurteilung vorgenommen. Es kann jederzeit ein Wechsel der Einstufung von „weniger bedeutend“ in „bedeutend“ erfolgen. Ein Wechsel von „bedeutend“ in „weniger bedeutend“ ist hingegen nur möglich, wenn die Beurteilungskriterien drei Jahre in Folge nicht erfüllt werden.

Gemäß der Rahmenverordnung hat die EZB heute zudem eine Liste der weniger bedeutenden Institute veröffentlicht. Diese Banken werden auch künftig von den nationalen zuständigen Behörden

beaufsichtigt. Die EZB kann jedoch jederzeit beschließen, selbst eine direkte Beaufsichtigung durchzuführen, um eine kohärente Anwendung hoher Aufsichtsstandards sicherzustellen.

(PM Bundesbank vom 4.9.2014)

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