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RdF-News
30.04.2015
RdF-News
Bundesregierung: Steuerzahler bei Bankenkrisen schonen

 


Der Schutz der Steuerzahler vor verfehlter Geschäftspolitik von Banken ist der Bundesregierung wichtig. Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Das Kabinett hat nun Regeln beschlossen, die Bankeneigentümer und Bankgläubiger zur Lastenteilung heranziehen.

Der Entwurf passt das nationalen Bankenabwicklungsrecht an den aktuellen Stand der europarechtlichen Vorgaben an. Die Bundesregierung bereitet so insbesondere den Start des Einheitlichen Europäischen Abwicklungsmechanismus mit vollen Kompetenzen zum 1.1.2016 vor.

Gläubiger haften für Banken

In dem Gesetzentwurf schlägt die Bundesregierung insbesondere Änderungen der Insolvenzregelungen für Banken vor. Sie will künftig auch die Gläubiger einer Bank leichter an den Kosten einer Abwicklung beteiligen, sogenanntes Bail-In, und den Einsatz von Steuergeldern möglichst vermeiden.

Zukünftig soll die Abwicklungsbehörde im Abwicklungsfall nach den Eigentümern leichter auch auf die Gläubiger einer Bank zugreifen können, bevor staatliche Stützungsmaßnahmen Anwendung finden. Hierzu sollen sogenannte Nachrangige Verbindlichkeiten dienen, im Wesentlichen unbesicherte Schuldtitel. Bundesregierung und EU-Kommission ziehen damit Konsequenzen aus der Finanzkrise.

Bankenabgabe für deutsche Banken

Die Bundesregierung hat aus der deutschen Bankenabgabe von 2011 bis 2014 rund 2,2 Mrd. Euro eingenommen. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass diese Mittel während der Aufbauphase des neuen europäischen Abwicklungsfonds weiterhin für eine etwaige Abwicklung nationaler Institute zur Verfügung stehen. Hierbei geht es insbesondere darum, die Altmittel für eine mögliche Übergangsfinanzierung der nationalen Kammer des einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds bereitzuhalten, bis dieser – voraussichtlich 2023 – vollständig gefüllt ist.

Mit dem Gesetzentwurf verändert die Bundesregierung die Regelungen zur Bankenabwicklung aus dem letzten Jahr, die Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD-Umsetzungsgesetz). Sie trägt damit dem Start des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) mit allen Befugnissen zum 1.1.2016 und den zwischenzeitlich ergangenen EU-Rechtsakten zur Bankenabgabe Rechnung. Der Gesetzentwurf besteht aus drei Teilen:
1. Anpassung des Sanierungs-  und Abwicklungsgesetzes an die SRM-Verordnung.
2. Anpassung des Restrukturierungsfondsgesetzesan die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe und Regelung der Verwendung der 2011-2014 erhobenen deutschen Bankenabgabe.
3. Verschiedene Änderungen im Kreditwesengesetz, im Pfandbriefgesetz, im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und in weiteren Gesetzen.

 

(www.bundesregierung.de)

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