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RdF-News
14.07.2014
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Bankenverband: Stellungnahme zum Gutachten der Monopolkommission

Der Bankenverband begrüßt die grundsätzlich positive Beurteilung des europäischen Abwicklungsmechanismus durch die Monopolkommission. "Wir sind ein gutes Stück weiter als vor der Finanzmarktkrise", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Dies würde auch von der Monopolkommission grundsätzlich so gesehen. "Nun sollte dem neuen Aufsichtskonzept Zeit zur Bewährung gegeben werden. Dies schließt die von der Monopolkommission geforderte laufende Überprüfung und Weiterentwicklung der Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismen nicht aus", so Kemmer weiter. Erste Ankündigungen der Ratingagenturen, zukünftig etwaige implizite Staatsgarantien nicht mehr zu berücksichtigen, belegten überdies, dass die neuen Instrumente keine Papiertiger seien.

Die Einführung einer zusätzlichen Finanzfusionskontrolle zur Vermeidung systemischer Risiken hält Kemmer für wenig zielführend. Bereits nach derzeitiger Rechtslage müsse ein Institut so aufgestellt sein, dass es sanierungs- und abwicklungsfähig ist - im Ernstfall muss es insbesondere ohne Gefahren für die Finanzmarktstabilität abgewickelt werden können. Gäbe es Hindernisse, müssten diese beseitigt werden.

Kritisch sieht Kemmer die Forderung der Kommission nach einer verbindlichen Leverage Ratio. Diese werde die Systemstabilität nicht verbessern: im Gegenteil: "Eine Leverage Ratio könnte sogar Anreize bieten, risikoreichere Geschäfte einzugehen, da sie nicht risikosensitiv ist. Die Ratio ist zu einfach, um in einer komplexen Bankenwelt einen sinnvollen Beitrag zur Bankenaufsicht leisten zu können", warnte Kemmer.

Zu Recht weise die Monopolkommission allerdings auf die Besonderheiten des deutschen Drei-Säulen-Systems hin. Eine Diskussion über die transparentere Gestaltung der Verbundzusammenarbeit kann auch in Hinblick auf mögliche systemische Risiken nur begrüßt werden, so Kemmer. Im Zeitalter der wachsenden Bedeutung des Internets könne die Frage nach einer Berechtigung der gesetzlichen Verankerung des Regionalprinzips durchaus gestellt werden.

(PM Bankenverband vom 9.7.2014)

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