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RdF-News
02.02.2016
RdF-News
ESMA: Stellungnahme zu ED/2015/11

-tb- Für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten wird zukünftig IFRS 9 maßgeblich sein, der damit IAS 39 zum 1.1.2018 ablösen wird (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-completes-reform-of-financial-instruments-accounting-July-2014.aspx). Einige Unternehmen der Versicherungsbranche hatten jedoch Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Anwendungszeitpunkte von IFRS 9 und des noch nicht verabschiedeten neuen Standards für Versicherungsverträge geäußert. Als Reaktion darauf veröffentlichte der International Accounting Standards Board (IASB) einige Anpassungsvorschläge, die es Unternehmen der Versicherungsbranche ermöglichen sollen, die durch IFRS 9 auftretenden Schwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beseitigen oder alternativ den Standard erst zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-proposes-amendments-to-the-current-Insurance-Contracts-Standard-to-provide-temporary-reliefs-for-insurers.aspx). In ihrer nun veröffentlichten Stellungnahme an den IASB bestätigt die European Securities and Markets Authority (ESMA) die Notwendigkeit dieser beiden Optionen, um den Bedenken der Versicherungsbranche gerecht zu werden (https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-comments-iasb%E2%80%99s-exposure-draft). Gleichzeitig spricht sich die ESMA dafür aus, diese Ausnahmeregelungen ausschließlich für den beschriebenen Zweck zuzulassen und darüber hinaus zeitlich zu begrenzen. Die gesamte Stellungnahme kann auf der Internetseite der ESMA eingesehen werden (https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/2016-172_-_cl_to_iasb.pdf).

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