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RdF-News
09.09.2015
RdF-News
BStBK: Stellungnahme an das BMF zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Steuerberater haben u. a. die Aufgabe, ihre Mandanten in allen Fragen der Kapitalanlage fachgerecht zu beraten; dies umfasst auch Fondsprodukte. Ein praxistaugliches, handhabbares Besteuerungssystem wird daher von der Bundessteuerberaterkammer unterstützt.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüsst es, dass die Reform der Investmentbesteuerung voranschreitet und das Ziel verfolgt, ein leicht administrierbares Besteuerungssystem für Investmentfonds zu schaffen. Aufgrund vieler Antragserfordernisse, Dokumentations- und Nachweispflichten erscheint es aber fraglich, ob dieses Ziel letztlich erreicht wird. Auch werfen die vorgesehenen Pauschalierungen und Typisierungen weitere Probleme auf, so dass dieses Steuerrechtsgebiet höchst komplex bleibt.

Die Einführung eines intransparenten Besteuerungssystems für Investmentfonds kann aufgrund der getrennten Besteuerung von Fonds und Anleger zu steuerlichen Mehrbelastungen führen. Angesichts der Tatsache, dass gerade Kleinanleger häufig neben typischen Altersvorsorgeprodukten in Fonds für ihre Altersvorsorge sparen, ist dies problematisch. Steuererhöhend wird sich auch die Reduzierung des Thesaurierungsprivilegs bei Spezial-Investmentfonds auswirken.

Ebenso werden sich bei einer Veräußerungsgewinnbesteuerung von Streubesitzdividenden erhebliche Steuererhöhungen ergeben. Eine Änderung der jetzigen gesetzlichen Regelung, betreffend die Veräußerungsbesteuerung aus Streubesitzanteilen, wäre unter europarechtlichen Aspekten jedoch nicht erforderlich. Die geplanten Regelungen sind mit der Absicht der Großen Koalition, in der laufenden Legislaturperiode keine Steuererhöhungen vorzunehmen, nicht vereinbar.
(PM BStBK vom 3.9.2015)

Die Stellungname finden Sie hier. 

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